April 1, 2006

Testamentsregister der Österreichischen Rechtsanwälte
Die Österreichischen Rechtsanwälte bieten ab sofort die Möglichkeit der zentralen Registrierung von Testamenten und Kodizillen an. Damit wird es ermöglicht, daß im Falle des Ablebens des Testators dessen letzwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird. Die Möglichkeit der zentralen Registrierung gab es bisher nur über das Testamentsregister der Notare. Mit dieser Einrichtung wird der Bereich der Leistungen der Rechtsanwälte im Zusammenhang mit erbrechtlichen Beratungen erweitert.