Erbrecht:

Klarstellung durch OGH-Urteil vom 26.11.2012 (9 Ob 23/12s) bei der Frage des Eintritts der Nachkommen des Enterbten bei gesetzlicher Erbfolge. Wenn es bei einer testamentarischen Enterbung eines Kindes aus welchem Grund auch immer nicht zur testamentarischen Erbfolge kommt, lebt das gesetzliche Erbrecht des Enkels (Nachkomme des enterbten Kindes) wieder auf. Eine analoge Anwendung des § 541 ABGB wird hier vom OGH befürwortet. Laut OGH ist relevant, ob nach dem Willen des Erblassers auch der Nachkomme vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen sein soll.