Nach der Umbenennung der Gerichtsferien in verhandlungsfreie Zeit vor einigen Jahren, wurde nun mit dem Butgetbegleitgesetz 2011 auch die verhandlungsfreie Zeit abgeschafft. Künftig können vom Gericht somit auch Rechtssachen zur Verhandlung ausgeschrieben werden, die keine Ferialsachen sind. Es bleibt abzuwarten, ob diese neue Regelung tatsächlich von den RichterInnen so streng gehandhabt wird. Die Notfristen im Berufungs- und Revisionsverfahren sowie im Rekurs- und Revisionsrekursverfahren werden jedoch zwischen 15. Juli und 17. August sowie 24. Dezember und 6. Januar gehemmt.