Gesellschaftsrecht
Am 8. Oktober 2004 trat das SE-Gesetz (Gesetz über die Europäische Aktiengesellschaft, kurz SE) in Kraft. Zu beachten wäre jedoch, dass die SE keine für alle Mitgliedstaaten einheitliche Rechtsform ist. Nur ein Teil dieser Rechtsform ist durch die SE-Verordnung für alle Mitgliedstaaten einheitlich geregelt, im Übrigen findet nationales Aktienrecht Anwendung. Ferner Änderung des Aktiengesetzes durch das GesRÄG 2004, welches ebenfalls mit 8. Oktober 2004 in Kraft trat.