Die USA sind dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten. Am 2. November 2003 tritt das PMMA für die USA in Kraft. Dies ermöglicht es Markeninhabern in den PMMA-Verbandsstaaten, den Markenschutz über ihre nationalen Markenämter auf das Gebiet der USA auszudehnen. Die USA sind nur dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen von 1989 (PMMA) beigetreten, nicht aber dem Madrider Markenabkommen von 1891 (MMA). Daher sind die Vorschriften, die nur das MMA selbst betreffen, bei einer internationalen Registrierung für die USA nicht anwendbar. Die Unterschiede der beiden Verträge betreffen u.a. die Schutzdauer (PMMA 10 Jahre, MMA 20 Jahre), die Verfahrenssprache (PMMA Englisch und Französisch, MMA nur Französisch) und die Möglichkeit individueller Gebühren für einzelne Verbandsstaaten (PMMA).