Aufklärungspflicht: Facharzt gegenüber Allgemeinmediziner

In seiner Entscheidung vom 31.3.2011 (GZ 1 Ob 9/11x) hat der Oberste Gerichtshof erkannt, dass unter Umständen auch ein Patient, der in einem medizinischen Beruf tätig ist oder war, aufgeklärt werden muss. Ebenso verhält es sich mit Patienten, an denen zwar ein wiederholter Eingriff erfolgt, die jedoch damals nicht angemessen aufgeklärt worden sind. Eine Aufklärung kann jedoch unterbleiben, wenn der behandelnde Arzt aufgrund der Vorgeschichte und der beruflichen Ausbildung des Patienten annehmen darf, dass dieser bereits über die nötigen Kenntnisse von seinem Leiden, von den Behandlungsmöglichkeiten und von deren Folgen verfügt.